Bedingungen und Konditionen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse, wie Verträge, Angebote oder Offerten, zwischen Unique Equine Supplement SL. (im Folgenden „UES“) einerseits und einer natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden „Kunde“) andererseits für die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen. Diese Bedingungen können auch von Mitarbeitern der UES, von der UES beauftragten Dritten oder von Mutter-, Schwester- oder Tochtergesellschaften, die mit der UES verbunden sind, geltend gemacht werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden von der UES nicht akzeptiert.

2. Die Angebote der UES sind unverbindlich, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes angegeben. Die Verträge kommen durch eine Bestätigung der UES per E-Mail oder per Post oder durch den Beginn der tatsächlichen Lieferung oder Ausführung durch die UES zustande.

3. Im Falle einer Lieferung auf Kosten der UES gehen die gelieferten Waren ab dem Zeitpunkt des Entladens auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Angegebene oder vereinbarte Lieferzeiten gelten niemals als Fristen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die UES ist berechtigt, in Teilen zu liefern.

4. a). Een afnemer dient de zaak bij aflevering op grondige en deskundige wijze te onderzoeken. b). Zichtbare gebreken dienen binnen zeven dagen na aflevering of na het verrichten van de dienst schriftelijk en gemotiveerd aan UES te worden gemeld. Niet zichtbare gebreken dienen binnen zeven dagen nadat de afnemer deze had behoren te ontdekken doch uiterlijk binnen zes maanden na aflevering of het verrichten van de dienst schriftelijk en gemotiveerd aan UES te worden gemeld. c). Indien de gebreken niet tijdig en niet schriftelijk kenbaar zijn gemaakt, komen de rechten van afnemer ten aanzien van de zaken of diensten te vervallen. d). Afwijkingen en verschillen van geleverde zaken die vallen binnen een volgens de handelsgebruiken redelijke productie- of gewichtstolerantie dan wel volgens verkeersopvattingen eigen zijn aan natuurproducten gelden niet als tekortkomingen. e). Het retourneren van geleverde zaken die op het moment van levering geen gebrek hebben is niet toegestaan.

5. Die Zahlung an die UES hat spätestens vor oder zu dem auf der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum ohne Aufrechnung, Abzug und/oder Aussetzung durch Überweisung auf das von der UES angegebene Bankkonto zu erfolgen. Wird der gesamte Betrag nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt, ist der Käufer von Rechts wegen und ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug. Von diesem Zeitpunkt an schuldet der Käufer die gesetzlichen Handelszinsen auf den Hauptbetrag und ist er verpflichtet, alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten für die Eintreibung zu tragen.

6. Die UES behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren vor. Wenn eine Rechnung der UES über gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen nicht rechtzeitig bezahlt wird oder wenn die UES gegenüber der Gegenpartei eine Forderung wegen Nichterfüllung eines Vertrags hat oder wenn die UES begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass der Abnehmer nicht erfüllen wird, ist die UES berechtigt, die von ihr gelieferten Waren als ihr Eigentum zurückzufordern. Dem Abnehmer ist es untersagt, die Waren außerhalb seiner tatsächlichen Kontrolle zu übertragen, zu veräußern oder zu belasten, solange das Eigentum nicht auf den Abnehmer übergegangen ist, es sei denn, es handelt sich um die normale Ausübung seiner Geschäftstätigkeit. Der Kunde erklärt sich im Voraus damit einverstanden, dass seine Forderung(en) gegenüber der UES mit der/den Forderung(en) verrechnet wird/werden, die eine mit der UES verbundene Mutter-, Schwester- oder Tochtergesellschaft gegenüber dem Kunden hat. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen UES, aus welchem Grund auch immer, an einen Dritten abzutreten. Solche Forderungen sind ausdrücklich nicht übertragbar. Diese Klausel hat vermögensrechtliche Wirkung im Sinne von § 83 Absatz 2 des Dritten Buches des Bürgerlichen Gesetzbuches.

7. Wenn der Kunde einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, sowie im Falle eines Konkurses, einer Zahlungseinstellung, einer Zwangsverwaltung, einer Schließung oder einer Liquidation des Unternehmens des Kunden, hat die UES das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen oder die weitere Ausführung des Vertrags auszusetzen, ohne dass sie zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet ist und unbeschadet ihrer sonstigen Rechte. In diesem Fall ist die UES berechtigt, die sofortige Zahlung der offenen Forderung zu verlangen.

8. Wenn UES aufgrund von Umständen, die außerhalb ihres Willens und/oder Verschuldens liegen, einen Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, so gilt dies als höhere Gewalt für UES angesehen werden. In einem solchen Fall haftet UES nicht für den Schaden, der durch die Nichterfüllung, die nicht rechtzeitige Erfüllung oder die Nichterfüllung  die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags. Höhere Gewalt bedeutet in jedem Fall (i) die nicht rechtzeitige Lieferung von  Lieferanten der UES, (ii) Fehlerhaftigkeit der von der UES verwendeten Waren, Geräte, Software oder Materialien Dritter, (iii)  Maßnahmen der Regierung, (iv) Stromausfall, (v) Krieg, (vi) Besetzung, (vii) Streik, (viii) allgemeine Transportprobleme, (ix) Ausbruch  einer (Tier-)Krankheit, (x) die Nichtverfügbarkeit eines oder mehrerer UES-Mitarbeiter aus irgendeinem Grund.

9.
Sollte im Zusammenhang mit der Erfüllung eines mit der UES geschlossenen Vertrags ein Schaden entstehen, gilt Folgendes: a). Die UES haftet nicht, wenn der Schaden die Folge ist von (1) einer gelieferten Sache, die keiner Verarbeitung unterzogen wurde oder die auf Verschreibung des Abnehmers hergestellt wurde, (2) einer behördlichen Zwangsmaßnahme, (3) nicht in Rechnung gestellten Dienstleistungen und/oder Beratungen, (4) unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben des Abnehmers und/oder (5) der Verwendung von Sachen oder Dienstleistungen entgegen den Vorschriften und/oder Beratungen der UES. b). Wenn der Schaden durch eine von der UES gelieferte mangelhafte Ware oder durch eine von der UES in Rechnung gestellte mangelhafte Dienstleistung oder Beratung verursacht wurde, beschränkt sich die Haftung der UES auf den unmittelbaren Schaden und höchstens auf den Rechnungswert der betreffenden Ware oder Dienstleistung oder Beratung, jedoch mit einem Höchstbetrag von € 45.000. c). Unter unmittelbarem Schaden ist ein Schaden zu verstehen, der die unmittelbare und ausschließliche Folge der Nutzung der gelieferten Ware gemäß ihrer Art und ihrem Zweck ist, und umfasst daher nicht entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Schäden durch Betriebsstagnation und andere Folgeschäden.

10. Alle Klagerechte des Kunden gegenüber UES verjähren ein Jahr nach Entstehen des Klagerechts, es sei denn, die Klage(n) wurde(n) innerhalb dieser Frist bei dem zuständigen Gericht eingereicht.

11. Die Aufzeichnungen der UES dienen als vollständiger Beweis, vorbehaltlich des Gegenbeweises durch den Kunden.

12. Die UES und der Kunde verarbeiten die erhaltenen personenbezogenen Daten auf angemessene und sorgfältige Weise gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung. Die UES handelt in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung, die auf der Website eingesehen werden kann. Der Kunde stellt die UES von jeglichen Verwaltungssanktionen frei, die gegen die UES im Zusammenhang mit der von der UES im Rahmen der Ausführung des Vertrags vorgenommenen Verarbeitung verhängt werden.

13. Alle Verträge mit UES unterliegen dem niederländischen Recht. Die Berufung auf die Bestimmungen des Wiener Kaufvertrags ist ausgeschlossen.

Diese Bestimmungen werden ab dem 15. September 2024 gelten.